AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen

Terminverlegung

Da die Hebamme berufsbedingt gelegentlich zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie in diesem Falle Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.

 

Haftung 

Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.

 

Privatrechnungen

Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb einer Frist von 30 Tagen zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Die Gebühren entsprechen der gültigen Hebammen-Privatgebührenordnung Niedersachsen und sind bis zum 2-fachen Satz der gültigen Kassenvergütung abrechenbar. 
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. 

Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.